SolarVenti® Garantiebedingungen

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Garantiebedingungen
für SolarVenti®-Produkte in den Ländern Deutschland, Österreich, Schweiz und Niederlande


– gültig ab 08.04.2019 –

1. Die SolarVenti A/S garantiert unter den Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen für einen Zeitraum von drei Jahren (ab unserem Werk oder Lager) bzw. fünf Jahren bei Onlineregistrierung des SolarVenti®-Gerätes (gültig bei Registrierung innerhalb von drei Monaten nach Kaufdatum) gegenüber dem Endkunden (nicht Zwischenhändler, Installationsbetriebe und Zweiterwerber), dass die SolarVenti®-Produkte frei von Fehlern in Material und Verarbeitung sind. Für elektronische Bauteile und elektronisch betriebene Bauteile beträgt der Garantiezeitraum zwei Jahre.

In die Drei-Jahres- bzw. Fünf-Jahres-Garantie bei Onlineregistrierung fallen insbesondere:

  • Korpus des Warmluftkollektors, bestehend aus Rahmen, Abdeckung (Lexan-Doppelstegplatten), Absorbermaterial und Rückwand
  • Montagesätze für Wand und Dach
  • Luftverteilungsmaterial wie Rohre, Rückschlagklappen, Feuchte-Stopp-Klappe, Flachkanäle

In die Zwei-Jahres-Garantie fallen insbesondere:

  • Solarregler und Regelungstechnik allgemein, auch Sensoren
  • Ventilatoren
  • Solarmodule
  • Motoren / motorisch betriebene Bauteile aller Art

2. Die Onlineregistrierung des SolarVenti®-Luftkollektors geschieht auf www.solarventi/garantie. Die Registrierungsseite kann auch über einen QR-Code eingescannt und aufgerufen werden. Der QR-Code ist auf einem Registrierungsetikett abgebildet. Die Garantieverlängerung tritt automatisch nach erfolgreicher Eingabe und Versendung des Onlinegarantieformulars in Kraft.

3. Die Garantieverlängerung auf fünf Jahre wird nur bei Registrierung innerhalb der ersten drei Monate nach Kaufdatum gewährt. Als Nachweis dient der Kaufbeleg.

4. Die Garantie besteht unabhängig von außervertraglichen Ansprüchen und unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer der Produkte.

5. Diese Garantie ist eine selbstständige, freiwillige und unentgeltliche Leistung des Garantiegebers gegenüber dem Endkunden, die keinen Einfluss auf die Beschaffenheitsvereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer hat.

6. Die Garantie gilt in Deutschland, Schweiz, Österreich und in den Niederlanden.

7. Die Garantie gilt bei normaler und sachgemäßer Anwendung, Installation, Benutzung und nur unter gewöhnlichen Einsatzbedingungen. Die Garantie setzt voraus, dass die Funktionsfähigkeit der SolarVenti®-Produkte nicht durch Maßnahmen oder Ereignisse herabgesetzt worden ist, die außerhalb des Einwirkungsbereichs der SolarVenti A/S liegen. Dazu gehören:

  • Veränderungen / Beschädigungen infolge höherer Gewalt (Unwetter, Hagel, Feuer, Stromausfall, Blitzschlag, Überschwemmung,  Schneeschaden, Lawinen, Frosteinwirkungen, Erdbeben, Wirbelstürme, Vulkanausbrüche,  Erdrutsche, Insektenplagen, sonstige Einwirkungen durch Tiere etc.)
  • nicht fachgerechte Montage / Inbetriebnahme, unsachgemäßer Betrieb sowie nicht fachgerechter Aus- / Wiedereinbau der Produkte
  • Benutzung auf mobilen Einheiten wie Fahrzeugen / Schiffen
  • Beeinträchtigung durch äußere Einflüsse wie z. B. Schmutz, Rauch, Salz, Chemikalien
  • Defekte des Systems, in das die Produkte eingebaut wurden

8. Die Geltendmachung der Garantie setzt weiter  voraus, dass die Produkte ordnungsgemäß für den dafür vorgesehen Zweck verwendet wurden, dass sie über keine über den gewöhnlichen Gebrauch  hinausgehenden Abnutzungserscheinungen aufweisen und entsprechend der Montage- und Betriebsanleitung betrieben werden.

9. Ansprüche aus der Garantie können nicht auf Dritte übertragen werden.

10. Liegt ein Garantiefall vor, wird die SolarVenti A/S nach eigenem Ermessen das Produkt gegen ein funktionsfähiges Produkt des gleichen Typs austauschen oder die Mängel beseitigen. Sollte das Produkt zum Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr verfügbar sein, behält sich die SolarVenti A/S das Recht vor, ein anderes Produkt zu liefern.

11. Für die neu gelieferten Produkte gilt nur die Restzeit des ursprünglichen Garantiezeitraums, mindestens aber 12 Monate.

12. Die Garantiefälle sind einem autorisierten  SolarVenti-Partner zu melden. Dieser wird auch die Garantieleistung erbringen.

13. Voraussetzung für Geltendmachung der Garantie ist, dass der Endkunde die Erwerbsquittung im Original vorlegt.

14. Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der  Garantie müssen innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis geltend gemacht werden.

15. Diese Garantie unterliegt dem Recht des Königsreichs Dänemark unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!
Annette Gauger - Service-Hotline: 04182 / 293799

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
info@solarventi.de

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